10. Januar 2010

Ostumgehung mit Einhausung? - Einige Argumente

Zum Bürgerentscheid über die Ostumgehung am 24. Januar 2010 möchten wir ergänzend zur laufenden Debatte folgende Argumente beisteuern:

Die Immissionsgrenzwerte legen fest, dass bei dem Bau oder wesentlichen Änderungen von Straßen ab 60 Dezibel entsprechende Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Das Planfeststellungsverfahren zur Ostumgehung hat beim Verkehr folgende Werte ermittelt: ca. 16.000 PKWs pro Tag und eine Lärmbelästigung von 57 Dezibel.

Was spricht nun dafür, sich für eine Einhausung einzusetzen, obwohl die Grenzwerte laut Planfeststellung nicht erreicht werden?

1) Bei einer Dauerbeschallung beginnt die gesundheitsschädliche Wirkung von Lärm bei deutlich geringeren Werten als 60 Dezibel.

2) In den Berechnungen der Planfeststellung wurde der Bau der Sallerner Regenbrücke mit einbezogen. Die wird aber in dieser Stadtratsperiode definitiv nicht gebaut werden und vermutlich auch nicht in der nächsten. Nicht nur die Oppositionsparteien sind dagegen, auch die SPD hatte sich noch in ihrem kommunalen Wahlprogramm gegen den Bau einer Sallerner Regenbrücke ausgesprochen.
Das heißt, dass das Planfeststellungsverfahren bei der Berechnung des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen von falschen Werten ausging. Da die Sallerner Regenbrücke nicht wie geplant gebaut wird und mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht in der nächsten Stadtratsperiode, muss auf der Ostumgehung mit einem deutlich höheren Verkehraufkommen gerechnet werden.

3) Gegen eine Einhausung wird hervorgebracht, dass viele Straßen in Regensburg deutlich stärker belastet seien als die Ostumgehung mit den laut Planfeststellung zu erwartenden 57 Dezibel.
Dass nun die extreme Lärmbelästigung durch Verkehr auf manchen Straßen als Rechtfertigung dafür dienen muss, dass nun in Zukunft auch die Menschen am Brandlberg mit großem Verkehrslärm zu Recht kommen müssen, ist reichlich abstrus.

4) Vertritt die Bürgerinitiative „Wohngerechtes Verkehrskonzept“, die sich für eine Einhausung einsetzt, nur Partikularinteressen, wie von Gegnern einer Einhausung behauptet wird?
Der Schutz der Gesundheit ist immer auch ein Gemeinwohlinteresse. Darüber hinaus ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz verankert (Art. 2). Die Lärmimmissionen werden, wie oben ausgeführt, mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen, als im Planfeststellungsverfahren berechnet wurde. Wenn also die Bürgerinitiative den Schutz davor fordert, dann kann dies nicht einfach als Egoismus einer Gruppe abgetan werden.